Gemeinnützigkeit
Der BBB e.V. dient ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO.
Die Satzungszwecke des BBB e.V. entsprechen § 52 Abs. 2 Nr. 5 und 7 AO.
Der BBB e.V. als Körperschaft, ist berechtigt, für Spenden, die ihr zur Verwendung für die Zwecke
- Förderung von Kunst und Kultur, sowie
- Förderung der Erziehung
zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (§ 50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.